Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
| Bürgerportal • Kreisverwaltung • Dezernat II • Straßenverkehrsamt • rote Kennzeichen |
rote Kennzeichen
Das vom Landkreis Dahme-Spreewald zugeteilte rote Kennzeichen darf nach § 16 FZV für Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten benutzt werden.
Bei der Vergabe der roten Kennzeichen wird durch die örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde, die Zuverlässigkeit der künftigen Inhaber geprüft. Daher besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung von roten Kennzeichen, wenn Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit des künftigen Inhabers festgestellt werden.
- Handelsregisterauszug oder Gewerbegenehmigung
- Personalausweis des künftigen Halters oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für rotes Kennzeichen
- Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Das Führungszeugnis ist bei der zuständigen Gemeindeverwaltung, Amtsverwaltung oder Stadtverwaltung zu beantragen. Ebenso ist der Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeindeverwaltung zu beantragen.
- formloser Antrag
- der zukünftige Inhaber des roten Kennzeichens muss persönlich erscheinen
- die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 7-10 Werktage und erfolgt nach Absprache mit dem Sachgebietsleiter
Gesetzliche Grundlagen
- § 16 Prüfungsfahrten, Überführungfahrten, Probefahrten (FZV)
| Ansprechpartner/Sachgebietsleiter: |
Carsten Brumme |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald |
| Telefon: | 03375/26-2603 oder -2660 |
| Telefax: | 03375/26-2605 |
| E-Mail: | Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de |
| Sprechzeiten: | Montag 08.00-15.00 Uhr Dienstag 08.00-18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.00-16.00 Uhr Freitag 08.00-11.00 Uhr |
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