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Landkreis
Dahme-Spreewald

Hauptrubrik

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Verwaltung & Politik - Verwaltung - Dezernat II - Straßenverkehrsamt Gewerblicher Personenverkehr
 
Anschrift:
Fontaneplatz10, 15711 Königs Wusterhausen
 
Aufgabe dieses Sachgebietes ist:
Erteilung von Genehmigungen für den gewerblichen Personenverkehr
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gem. § 43 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Überwachung des Gelegenheitsverkehrs
  Betriebsprüfungen
  Kontrollen an den Taxistandplätzen im Landkreis Dahme-Spreewald
  Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
   

Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr werden nur für einen zeitlich begrenzten Zeitraum erteilt. Nach Ablauf der Genehmigung ist eine erneute Beantragung notwendig.

 

Begriffdefinitionen:
TAXI
    neben den gesetzlichen Vorgaben an das äußere Erscheinungsbild der Fahrzeuge unterliegen die Taxiunternehmer der Betriebs-, der Beförderungs- und der Tarifpflicht.
MIETWAGEN
    ist der Verkehr mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Mietwagenunternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt.
AUSFLUGSFAHRTEN
    sind Fahrten, die der Unternehmer mit Personenkraftwagen nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck anbietet und ausführt.
FERIENZIEL-REISEN
    sind Reisen zu Erholungsaufenthalten, die der Unternehmer mit Personenkraftwagen nach einem von ihm aufgestellten Plan zu einem Gesamtentgelt für Beförderung und Unterkunft mit oder ohne Verpflegung anbietet und ausführt.