Verwaltung & Politik - Verwaltung - Dezernat II - Straßenverkehrsamt
Gewerblicher Personenverkehr
Anschrift:
Fontaneplatz10, 15711 Königs
Wusterhausen
Aufgabe dieses Sachgebietes
ist:
Erteilung von Genehmigungen für
den gewerblichen Personenverkehr
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
gem. § 43 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb
von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Überwachung des Gelegenheitsverkehrs
Betriebsprüfungen
Kontrollen an den Taxistandplätzen im
Landkreis Dahme-Spreewald
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr werden nur für
einen zeitlich begrenzten Zeitraum erteilt. Nach Ablauf
der Genehmigung ist eine erneute Beantragung notwendig.
Begriffdefinitionen:
TAXI
neben den gesetzlichen Vorgaben an das äußere
Erscheinungsbild der Fahrzeuge unterliegen die Taxiunternehmer
der Betriebs-, der Beförderungs- und der Tarifpflicht.
MIETWAGEN
ist der Verkehr mit Personenkraftwagen, die
nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit
denen der Mietwagenunternehmer Fahrten ausführt, deren
Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt.
AUSFLUGSFAHRTEN
sind Fahrten, die der Unternehmer mit Personenkraftwagen
nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan und zu einem
für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten
Ausflugszweck anbietet und ausführt.
FERIENZIEL-REISEN
sind Reisen zu Erholungsaufenthalten, die der
Unternehmer mit Personenkraftwagen nach einem von ihm aufgestellten
Plan zu einem Gesamtentgelt für Beförderung und
Unterkunft mit oder ohne Verpflegung anbietet und ausführt.