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Landkreis
Dahme-Spreewald

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Verwaltung & Politik - Verwaltung - Dezernat II - Straßenverkehrsamt - Fahrerlaubniswesen Kontrollgeräte
 

Einführung von digitalen Kontrollgeräten zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten

Im Land Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Ausgabe der Kontrollgerätekarten zuständig. Im Landkreis Dahme-Spreewald erfolgt die Bearbeitung der Anträge auf Erteilung von Fahrerkarten, Unternehmerkarten und Werkstattkarten zentral in der Fahrerlaubnisbehörde Königs Wusterhausen. Die Beantragung von Fahrerkarten ist außerdem in der Fahrerlaubnisbehörde Lübben (Spreewald) möglich.

Öffnungszeiten Dienstag 8.00 bis 18.00 Uhr
  Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr
  oder nach Terminvereinbarung
  Telefon:  03375/ 262679
  Fax: 03375/ 262676
  Mail:    strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de
Ansprechpartner: Herr Jank
  Frau Zschiesche

 

1. Beantragung der Fahrerkarte

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung
  • EU-Kartenführerschein (sollten Sie noch im Besitz eines „alten“ Führerscheines sein, wird dieser  zeitgleich umgetauscht)
  • ein aktuelles Passbild in der Größe 35x45 mm (bei zeitgleichem Führerscheintausch zwei Bilder)

                              

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist in der Verordnung vorgeschrieben. Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Erstausstellung und Erneuerung fünf Jahre. Die Gebühr beträgt 40,00 EURO, bei gewünschter Zustellung der Karten mit Postzustellungsurkunde 43,00 EURO (nur möglich bei Inhabern von EU-Kartenführerscheinen). Für den ggf. notwendigen Umtausch oder für die Verlängerung von Führerscheinen entstehen zusätzliche Kosten.

           

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Beantragung von Werkstattkarten

Werkstattkarten werden nur erteilt, wenn der Antragsteller als Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen sowie die verantwortliche Fachkraft (Installateur) fachlich geeignet sind.

Folgende Angaben sind zu machen und durch Unterlagen nachzuweisen:

  • Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Kontrollgeräten oder des Fahrzeugherstellers (wird im Antrag eingetragen)
  • Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen (Kopie Personalausweis, ggf. Kopie Handelsregisterauszug bei juristischen Personen)
  • Kopie Gewerbeanmeldung
  • Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie die aktuelle  Wohnsitzanschrift der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird (Kopie Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung)
  • eine aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung
  • einen Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird, entsprechend der Richtlinie für die Durchführung von Schulungen der verantwortlichen Fachkräfte, die Prüfungen der Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte nach § 57 b Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchführen
  • schriftliche, von der verantwortlichen Fachkraft handschriftlich zu bestätigende Erklärung über das mit der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird, bestehende Arbeitsverhältnis oder eine Kopie des Arbeitsvertrages.      


Die Werkstattkarten werden nur gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt. Sie sind Eigentum des Unternehmens. Die zur Benutzung der Werkstattkarte erforderliche persönliche Indentifikationsnummer wird der verantwortlichen Fachkraft an ihre Privatanschrift übersandt. Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr. Die Gebühr beträgt 50,00 EURO.

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3. Beantragung von Unternehmenskarten                                                

                                                         

Die Beantragung ist hier persönlich aber auch postalisch möglich. Bei postalischer Beantragung wird darauf hingewiesen, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge einschließlich der notwendigen Anlagen bearbeitet werden können. Die Ausgabe der Karten erfolgt an den Unternehmer oder an die für den Fahrzeugeinsatz verantwortliche Person.

Folgende Angaben sind zu machen und durch Unterlagen nachzuweisen:

  • Name, Anschrift und Sitz des Unternehmes
  • Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie Anschrift des Unternehmers (Kopie Personalausweis), bei juristischen Personen der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Person (Kopie Handelsregisterauszug) sowie einer für den Fahrzeugeinsatz verantwortlichen Person (Kopie Personalweis)
  • Kopie Gewerbeanmeldung

Die Gebühr i.H.v. 40,00 EURO ist spätestens bei Abholung der Karte zu entrichten. Die Gültigkeitsdauer beträgt fünf Jahre. Die gleichzeitige Beantragung mehrerer Karten ist möglich.

Antrag auf Erteilung der Unternehmenskarte(n)

          

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