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Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

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Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
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BürgerportalKreisverwaltungDezernat IIStraßenverkehrsamt • Umtausch ausländischer Führerscheine

Umtausch ausländischer Führerscheine

Grundsätzlich können nur gültige (bei Antragstellung) ausländische Führerscheine umgetauscht werden. Die ausländischen Führerscheine werden in 3 Kategorien eingeteilt:

  • EU-EWR Führerscheine
  • Führerscheine und Klassen aus Anlage 11-Staaten der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Führerscheine aus Drittstaaten (alle sonstigen Staaten).

Diese Einteilung wirkt sich bei den vorzulegenden Unterlagen aus.

Bei Umtausch von EU-Führerscheinen sind  folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • ggf. Nachweis Zuzug
  • ausländischer Führerschein im Original
  • aktuellesexterner Link Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
  • Gebühr zwischen 35,00 und 43,40 EURO.

Grundsätzlich sind die Führerscheine aus EU-Staaten auch in Deutschland gültig. Allerdings stellen die meisten EU-Staaten (bis auf Deutschland) Führerscheine für alle Klassen nur befristet aus. Auch sind bei den Gültigkeiten z.B. der LKW- und Busklassen nicht die ausländischen sondern die deutschen Bestimmungen maßgebend. Die entsprechenden Sachbearbeiter beraten Sie hierzu gern.

Bei Umtausch von Führerscheinen aus Anlage 11-Staaten (erleichterter Umtausch nur für die in der Anlage 11 angegebenen Klassen) sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • ggf. Nachweis Zuzug. Bei Schülern Nachweis des Aufenthaltes von mind. 185-Tagen im Ausland mit Zeugnissen/ Flugtickets/ Visa
  • ausländischer Führerschein im Original
  • Übersetzung des Führerscheines durch eine anerkannte Stelle
  • aktuellesexterner Link Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
  • Gebühr zwischen 35,00 € und 43,40 EURO.

Für die übrigen Klassen- siehe Drittstaaten (bis auf das Führungszeugnis). Grundsätzlich können Führerscheine aus Anl. 11-Staaten i.V.m. der Übersetzung nur 6-Monaten nach Einreise genutzt werden.

Bei Umtausch von Führerscheinen aus Drittstaaten  sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • ggf. Nachweis Zuzug/ Nachweis des Aufenthaltes von mind. 185-Tage im Ausland mit Zeugnissen/ Flugtickets/ Visa/ sonstiges
  • ausländischer Führerschein im Original
  • Übersetzung des Führerscheines durch eine anerkannte Stelle
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)- bei LKW und Bus ärztl. und augenärztliche Bescheinigungen und für den Bus einen Reaktionstest.
  • Nachweis Lebensrettende Sofortmaßnahmen- bei LKW und Bus Nachweis Erste Hilfe
  • behördliches Führungszeugnis beantragen (im Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei der Behörde-Belegart 0, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein)
  • Gebühr zwischen 42,60 und 43,40 EURO.

Auch von den Drittstaatenführerscheinen darf i.V.m. der Übersetzung max. 6 Monate ab Einreise in Deutschland Gebrauch gemacht werden.

Für weitere Fragen zu diesem Komplex stehen folgende Sachbearbeiter zur Verfügung:

Ansprechpartner:

Christian Jank

Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Untere Straßenverkehrsbehörde
Fontaneplatz 10, 15711 Königs Wusterhausen

Telefon: 03375/26-2678
Telefax: 03375/26-2676
Ansprechpartner:
Bianka Haase
Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Untere Straßenverkehrsbehörde
Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald)

Telefon: 03546/20-1920
Telefax: 03546/20-1917
E-Mail: Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Dienstag  8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
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