Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
| Bürgerportal • Kreisverwaltung • Dezernat II • Straßenverkehrsamt • Umtausch ausländischer Führerscheine |
Umtausch ausländischer Führerscheine
Grundsätzlich können nur gültige (bei Antragstellung) ausländische Führerscheine umgetauscht werden. Die ausländischen Führerscheine werden in 3 Kategorien eingeteilt:
- EU-EWR Führerscheine
- Führerscheine und Klassen aus Anlage 11-Staaten der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Führerscheine aus Drittstaaten (alle sonstigen Staaten).
Diese Einteilung wirkt sich bei den vorzulegenden Unterlagen aus.
Bei Umtausch von EU-Führerscheinen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
- ggf. Nachweis Zuzug
- ausländischer Führerschein im Original
- aktuelles
Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch) - Gebühr zwischen 35,00 und 43,40 EURO.
Grundsätzlich sind die Führerscheine aus EU-Staaten auch in Deutschland gültig. Allerdings stellen die meisten EU-Staaten (bis auf Deutschland) Führerscheine für alle Klassen nur befristet aus. Auch sind bei den Gültigkeiten z.B. der LKW- und Busklassen nicht die ausländischen sondern die deutschen Bestimmungen maßgebend. Die entsprechenden Sachbearbeiter beraten Sie hierzu gern.
Bei Umtausch von Führerscheinen aus Anlage 11-Staaten (erleichterter Umtausch nur für die in der Anlage 11 angegebenen Klassen) sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
- ggf. Nachweis Zuzug. Bei Schülern Nachweis des Aufenthaltes von mind. 185-Tagen im Ausland mit Zeugnissen/ Flugtickets/ Visa
- ausländischer Führerschein im Original
- Übersetzung des Führerscheines durch eine anerkannte Stelle
- aktuelles
Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch) - Gebühr zwischen 35,00 € und 43,40 EURO.
Für die übrigen Klassen- siehe Drittstaaten (bis auf das Führungszeugnis). Grundsätzlich können Führerscheine aus Anl. 11-Staaten i.V.m. der Übersetzung nur 6-Monaten nach Einreise genutzt werden.
Bei Umtausch von Führerscheinen aus Drittstaaten sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
- ggf. Nachweis Zuzug/ Nachweis des Aufenthaltes von mind. 185-Tage im Ausland mit Zeugnissen/ Flugtickets/ Visa/ sonstiges
- ausländischer Führerschein im Original
- Übersetzung des Führerscheines durch eine anerkannte Stelle
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)- bei LKW und Bus ärztl. und augenärztliche Bescheinigungen und für den Bus einen Reaktionstest.
- Nachweis Lebensrettende Sofortmaßnahmen- bei LKW und Bus Nachweis Erste Hilfe
- behördliches Führungszeugnis beantragen (im Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei der Behörde-Belegart 0, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein)
- Gebühr zwischen 42,60 und 43,40 EURO.
Auch von den Drittstaatenführerscheinen darf i.V.m. der Übersetzung max. 6 Monate ab Einreise in Deutschland Gebrauch gemacht werden.
Für weitere Fragen zu diesem Komplex stehen folgende Sachbearbeiter zur Verfügung:
| Ansprechpartner: |
Christian Jank |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald |
| Telefon: | 03375/26-2678 |
| Telefax: | 03375/26-2676 |
| Ansprechpartner: |
Bianka Haase |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald |
| Telefon: | 03546/20-1920 |
| Telefax: | 03546/20-1917 |
| E-Mail: | Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de |
| Sprechzeiten: | Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung |
| zum Stadtplan Lübben | zum Stadtplan Königs Wusterhausen |


