Start
Kontakt
Notrufe
Sitemap
Impressum
Wappen LDS  
LDS
    english  deutsch    
 

LDS-Aktuell

Ausschreibung aquamediale 8

Forum Mittelstand LDS

Sportlerumfrage 2011


Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

E-Mail senden

Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Verwaltungsstruktur

audit beruf und Familie

BürgerportalKreisverwaltungDezernat IIStraßenverkehrsamt • Ummeldung von Fahrzeugen

Umschreibung / Ummeldung von Fahrzeugen

Für die Ummeldung oder Umschreibung eines Fahrzeuges benötigen Sie immer folgende Unterlagen:

  • Personalausweis des künftigen Halters oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
  • Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbegenehmigung (Kopie ausreichend)
  • Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Satzung (Kopie ausreichend)
  • gegebenenfalls Vollmacht vom Antragsteller und dessen Personalausweis
  • bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise
  • Die Vorlage eines Hauptuntersuchungsberichtes ist notwendig, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist. Der Stempel auf dem Fahrzeugschein reicht nicht aus, um eine gültige Hauptuntersuchung nachzuweisen.

Achtung gilt nur für angemeldete Fahrzeuge

Kennzeichen müssen nur vorgelegt werden, wenn das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk kommt.

Wird das Fahrzeug nur innerhalb des Zulassungsbezirkes, also LDS, umgemeldet, so müssen die Kennzeichen nicht vorgelegt werden. Es sei denn die Kennzeichen sollen ausgetauscht werden.

Ist das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, müssen die Kennzeichen nicht vorgelegt werden.

Bei der Anmeldung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland sind die Fahrzeugpapiere, der Kaufvertrag und eine Übereinstimmungserklärung (COC-Papier) vorzulegen. Eine Datenbestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen wird benötigt, wenn das COC-Papier nicht vorhanden ist.

Bitte beachten Sie dass die Zulassung eines Fahrzeuges ist nur noch gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer möglich. Auch Kfz-Steuerschulden und offene Forderungen der Zulassungsstelle (Gebührenschuld) müssen vollständig beglichen sein, bevor die Zulassung eines neuen Fahrzeuges erfolgt.

PDF

Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Zulassungsbehörde
Fontaneplatz 10,15711 Königs Wusterhausen

Telefon: 03375/26-2671
Telefax: 03375/26-2432
  Landkreis Dahme-Spreewald
Zulassungsbehörde
Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald)
Telefon: 03546/20-1911
Telefax: 03546/20-1923
E-Mail: Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Montag 08.00-15.00 Uhr
Dienstag 08.00-18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00-16.00 Uhr
Freitag 08.00-11.00 Uhr
zum Stadtplan Lübben Stadtplan Königs Wusterhausen

 

© 2009 - 2012 Landkreis Dahme-Spreewald    nach oben