LDS-Aktuell
18.09.2010
10 Jahre Kreispartnerschaft ![]()
18.09.2010
Tag der offenen Tür ![]()
26.09.2010
Spektrale ![]()
30.09.2010
Heizspiegel-Kampagne ![]()
Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
| Bürgerportal • Kreisverwaltung • Dezernat II • Straßenverkehrsamt • Ummeldung von Fahrzeugen |
Umschreibung / Ummeldung von Fahrzeugen
Für die Ummeldung oder Umschreibung eines Fahrzeuges benötigen Sie immer folgende Unterlagen:
- Personalausweis des künftigen Halters oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
- Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbegenehmigung (Kopie ausreichend)
- Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Satzung (Kopie ausreichend)
- gegebenenfalls Vollmacht vom Antragsteller und dessen Personalausweis
- bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise
Achtung gilt nur für angemeldete Fahrzeuge
Kennzeichen müssen nur vorgelegt werden, wenn das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk kommt.
Wird das Fahrzeug nur innerhalb des Zulassungsbezirkes, also LDS, umgemeldet, so müssen die Kennzeichen nicht vorgelegt werden. Es sei denn die Kennzeichen sollen ausgetauscht werden.
Ist das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, müssen die Kennzeichen nicht vorgelegt werden.
Bei der Anmeldung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland sind die Fahrzeugpapiere, der Kaufvertrag und eine Übereinstimmungserklärung (COC-Papier) vorzulegen. Eine Datenbestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen wird benötigt, wenn das COC-Papier nicht vorhanden ist.
Bitte beachten Sie dass die Zulassung eines Fahrzeuges ist nur noch gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer möglich. Auch Kfz-Steuerschulden und offene Forderungen der Zulassungsstelle (Gebührenschuld) müssen vollständig beglichen sein, bevor die Zulassung eines neuen Fahrzeuges erfolgt.
Vollmacht und Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
Einwilligungserklärung
Verkaufsmitteilung/Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kfz zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald |
| Telefon: | 03375/26-2671 |
| Telefax: | 03375/26-2432 |
| Landkreis Dahme-Spreewald Zulassungsbehörde Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald) |
|
| Telefon: | 03546/20-1911 |
| Telefax: | 03546/20-1923 |
| E-Mail: | Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de |
| Sprechzeiten: | Montag 08.00-15.00 Uhr Dienstag 08.00-18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.00-16.00 Uhr Freitag 08.00-11.00 Uhr |
| zum Stadtplan Lübben | Stadtplan Königs Wusterhausen |


