Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
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Punktesystem Fahrerlaubnisinhaber (Maßnahmen nach Verstößen / Auffälligkeiten)
Das bundeseinheitlich geregelte System soll die Gleichbehandlung von Inhabern einer Fahrerlaubnis, die wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßen haben, gewährleisten; die möglichst frühe Aufdeckung von Eignungsmängeln wird ebenfalls erreicht. Den Fahrerlaubnisinhabern wird ermöglicht, durch freiwilligen Besuch eines Aufbauseminars und der Inanspruchnahme einer verkehrspsychologischen Beratung Punkte abzubauen.
Ausführliche Informationen zu Ihrem eigenen Punktestand erhalten Sie beim Kraftfahrt – Bundesamt Flensburg (Telefonnr. 0461/3160, Internet www.kba.de)
Im § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist festgelegt bei welchem Punktestand die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen ergreifen muss, um den Fahrerlaubnisinhaber zu einem verkehrsgerechten Verhalten zu führen. Das Punktesystem schafft Anreize, Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen.
Was geschieht bei welcher Punktezahl?
- Bei 8 bis 13 Punkten
erfolgt eine schriftliche Verwarnung und es wird die Möglichkeit eingeräumt, freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
Für die Teilnahme werden bei 8 Punkten 4 Punkte abgezogen und ab 9 – 13 Punkte werden 2 Punkte abgezogen.
- Bei 14 – 17 Punkten
hat die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen. Für die angeordnete Teilnahme erfolgt kein Punkteabzug. Zusätzlich wird auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen. Für die Teilnahme werden 2 Punkte abgezogen. Die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar bzw. der Besuch der verkehrspsychologischen Beratung führen nur einmal innerhalb von 5 Jahren zu einem Punkteabzug.
- Bei 18 Punkten
ist die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheines.
Aufbauseminare zum Punkteabbau
Für weitere Fragen zu diesem Komplex stehen folgende Sachbearbeiterinnen zur Verfügung:
| Ansprechpartner: |
Sylvia Graef , Telefon: 03375/26-2615 |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald |
| Telefax: | 03375/26-2676 |
| Ansprechpartner: |
Bianka Haase, Telefon: 03546/20-1920 |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald |
| Telefax: | 03546/20-1917 |
| E-Mail: | Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de |
| Sprechzeiten: | Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung |
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