Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
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Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung, denen die Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) zuerkannt worden sind, können Ausnahmegenehmigungen von bestimmten Vorschriften der StVO erteilt werden.
Zuständig
- Zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.
Gesetzliche Grundlage
Notwendige Angaben und Nachweise bei Antragstellung
- Personalausweis
- Nachweis der Merkzeichen (Behindertenausweis oder Feststellungsbescheid)
- ein aktuelles Passbild
Zur Beachtung
- Die Länder haben als oberste Straßenverkehrsbehörden neben der allgemeinen Regelung in der StVO weitere Tatbestände geschaffen, die es ermöglichen, einem größeren Personenkreis Ausnahmen zuzugestehen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag und die Bestätigung durch das Versorgungsamt in Cottbus notwendig. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 70 % und die Notwendigkeit der ständigen Begleitung (B).
- Weitere Voraussetzungen regelt der Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung.
Gebühren
- keine
Antrag
| Ansprechpartner: |
Birgit Schimmrigk |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald |
| Telefon: | 03375/26-2467 |
| Telefax: | 03375/26-2670 |
| Ansprechpartner: |
Ute Gandecki |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald |
| Telefon: | 03546/20-1922 |
| Telefax: | 03546/20-1999 |
| E-Mail: | Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de |
| Sprechzeiten: | Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung |
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