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18.09.2010
10 Jahre Kreispartnerschaft

18.09.2010
Tag der offenen Tür

26.09.2010
Spektrale

30.09.2010
Heizspiegel-Kampagne


Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

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Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Verwaltungsstruktur

audit beruf und Familie

BürgerportalKreisverwaltungDezernat IIStraßenverkehrsamt • Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Führerschein zur Fahrgastbeförderung (P-schein)

Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung gilt nur für PKW (8 Plätze + Fahrer) und gliedert sich in:   

  • Taxi (mit Ortskundepflicht)
  • Mietwagen
  • Krankenwagen (Mindestalter 19 Jahre, alle übrigen 21 Jahre)
  • Ferienziel-Reisen
  • gewerbsmäßige Ausflugsfahrten
  • PKW-Linienverkehr.

Bei erstmaliger Erteilung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • EU-Führerschein (Kl. B mind. 2 Jahre, bei Krankenwagen mind. 1 Jahr)
  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
  • eine leistungspsychologische Untersuchung (Reaktionstest, nicht älter als 1 Jahr)
  • ein behördliches Führungszeugnis beantragen (im Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei der Behörde-Belegart 0, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein)
  • für Krankenwagen zusätzlich den Nachweis der Ersten Hilfe
  • Gebühr 42,60.

Bei Verlängerung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
  • ab dem 60. Geburtstag eine leistungspsychologische Untersuchung (Reaktionstest, nicht älter als 1 Jahr)
  • ein behördliches Führungszeugnis beantragen (im Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei der Behörde-Belegart 0, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein)
  • Gebühr 38,00.
  • Bei gleichzeitiger Erteilung/ Verlängerung einer Bus-Fahrerlaubnis entstehen weitere Kosten (siehe Fahrerlaubnisverlängerung LKW & Bus).

Die Ortkundeprüfung ist im Landkreis Dahme-Spreewald nur für Taxen verbindlich. Einen aktuellen Ortskundekatalog erhalten Sie bei uns. Auch wird die Prüfung bestehend aus einer 30- min. schriftlichen Prüfung und einer kurzen mündlichen Prüfung (Zielfahrten) in der Fahrerlaubnisbehörde Königs Wusterhausen abgenommen. Prüfungen finden jeden Monat statt und kosten pro Teilnahme 50,00 EURO. Die Teilnahme kann nur erfolgen, wenn der Antrag auf Erteilung vorliegt und der Teilnehmer von der Fahrerlaubnisbehörde eingeladen wurde. Bewerber, die nicht im Landkreis Dahme-Spreewald wohnen, melden sich zur Prüfung bei Frau Zschiesche an.

Ob Sie die Ortskunde auch für Mietwagen oder Krankenwagen benötigen, hängt vom Betriebssitz des Unternehmens ab.

Für weitere Fragen zu diesem Komplex stehen folgende Sachbearbeiter zur Verfügung:

Ansprechpartner:
Marianne Zschiesche, Telefon: 03375/26-2679
Christian Jank, Telefon: 03375/26-2678
Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Untere Straßenverkehrsbehörde
Fontaneplatz 10, 15711 Königs Wusterhausen

Telefax: 03375/26-2676
Ansprechpartner:

Bianka Haase, Telefon: 03546/20-1920
Kerstin Schulze, Telefon: 03546/20-1918

Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Untere Straßenverkehrsbehörde
Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald)

Telefax: 03546/20-1917
E-Mail: Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Dienstag  8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
zum Stadtplan Lübben zum Stadtplan Königs Wusterhausen


 

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