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Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

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Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Verwaltungsstruktur

audit beruf und Familie

BürgerportalKreisverwaltungDezernat IIStraßenverkehrsamt • Führerschein ab 17 Jahren

Führerschein ab 17 Jahren (Begleitendes Fahren mit 17)

Das Begleitende Fahren ist in den Klassen B und BE möglich. Entsprechende Antragsformulare halten die Fahrschulen unseres Landkreises bereit (bei Fahrschulen außerhalb des Landkreises können natürlich auch Formulare in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden). Neben dem eigentlichen Antragsformular muss ein Antrag mit der Zustimmung des/r gesetzlichen Vertreter ausgefüllt und unterschrieben werden, dass alle Begleitpersonen auflistet. Zusätzlich muss jede Begleitperson eine Anlage zum Antrag ausfüllen und unterschreiben und eine Kopie des Führerscheines beifügen. Der Antragsteller soll in Begleitung mind. eines Elternteils bzw. gesetzlichen Vertreters zur Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.

Folgende weitere Unterlagen sind vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • aktuelles externer Link Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
  • Nachweis der Lebensrettenden Sofortmaßnahmen (entfällt bei Vorbesitz A1,M,L,S,T)
  • Gebühr zwischen 50,30 und 51,10 EURO. Zusätzlich wird pro Begleitperson eine Gebühr von 7,50 EURO fällig.

Im Antragsverfahren ist anzugeben, welche Fahrschule die Ausbildung durchführt und welche Prüfstelle die Prüfung(en) abnehmen soll, ggf. der Prüfort. Die Prüfung bei Ersterteilung erfolgt grundsätzlich bei der für den Wohnsitz zuständigen Prüfstelle.

Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen fragt die Behörde im Zentralen Fahrerlaubnisregister und im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt an und fertigt nach Prüfung aller Voraussetzungen einen Prüfauftrag aus. Dieser wird dann per Post übersandt.

Die Prüfbescheinigung (Führerschein mit 17) wird vom amtlich anerkannten Sachverständigkeit oder Prüfer ausgehändigt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann mit dieser Prüfbescheinigung auch ohne Begleitung gefahren werden, allerdings nur für eine Übergangszeit. Der EU-Kartenführerschein muss dann vom Antragsteller nach dem 18. Geburtstag in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.

Für weitere Fragen zu diesem Komplex stehen folgende Sachbearbeiter zur Verfügung:

Ansprechpartner:

Ria Pollnick, Telefon: 03375/26-2490
Stephanie Müller, Telefon: 03375/26-2490

Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Untere Straßenverkehrsbehörde
Fontaneplatz 10, 15711 Königs Wusterhausen

Telefax: 03375/26-2676
Ansprechpartner:
Bianka Haase, Telefon: 03546/20-1920
Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Untere Straßenverkehrsbehörde
Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald)

Telefax: 03546/20-1917
E-Mail: Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Dienstag  8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
zum Stadtplan Lübben zum Stadtplan Königs Wusterhausen

 

 

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