Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
| Bürgerportal • Kreisverwaltung • Dezernat II • Straßenverkehrsamt • Ferienreiseverordnung |
Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen der Ferienreiseverordnung
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraft dürfen auf bestimmten Autobahnabschnitten und Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August in der Zeit von 07 bis 20 Uhr nicht verkehren.
Zuständig
- Zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.
Gesetzliche Grundlage
Notwendige Angaben und Nachweise bei Antragstellung
- Nachweis der Dringlichkeit und Notwendigkeit des Transportes
- Stellungnahme der IHK
Zur Beachtung
- Die mit einem Verkehrsverbot belegten Strecken können sich jährlich ändern.
- In den Ländern gibt es unterschiedliche Regelungen zu Ausnahmetatbeständen.
- Ausnahmen gelten überwiegend für frische landwirtschaftliche Produkte und während der Ernte.
Gebühren
- Jahresgenehmigungen 150,00 bis 300,00 €
- Einzelgenehmigungen 40,00 bis 80,00 €
| Ansprechpartner: |
Ute Gandecki |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald |
| Telefon: | 03546/20-1922 |
| Telefax: | 03546/20-1999 |
| E-Mail: | Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de |
| Sprechzeiten: | Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung |
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