Start
Kontakt
Notrufe
Sitemap
Impressum
Wappen LDS  
LDS
    english  deutsch    
 

LDS-Aktuell

Ausschreibung aquamediale 8

Forum Mittelstand LDS

Sportlerumfrage 2011


Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

E-Mail senden

Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Verwaltungsstruktur

audit beruf und Familie

BürgerportalKreisverwaltungDezernat IIStraßenverkehrsamt • Ferienreiseverordnung

Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen der Ferienreiseverordnung

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraft dürfen auf bestimmten Autobahnabschnitten und Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August in der Zeit von 07 bis 20 Uhr nicht verkehren.

Zuständig

  • Zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.

Gesetzliche Grundlage

Notwendige Angaben und Nachweise bei Antragstellung

  • Nachweis der Dringlichkeit und Notwendigkeit des Transportes
  • Stellungnahme der IHK

Zur Beachtung

  • Die mit einem Verkehrsverbot belegten Strecken können sich jährlich ändern.
  • In den Ländern gibt es unterschiedliche Regelungen zu Ausnahmetatbeständen.
  • Ausnahmen gelten überwiegend für frische landwirtschaftliche Produkte und während der Ernte.

Gebühren

  • Jahresgenehmigungen   150,00 bis 300,00 €
  • Einzelgenehmigungen    40,00 bis 80,00 €
Ansprechpartner:
Ute Gandecki
Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Untere Straßenverkehrsbehörde
Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald)

Telefon: 03546/20-1922
Telefax: 03546/20-1999
E-Mail: Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Dienstag  8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
zum Stadtplan Lübben

 

 

© 2009 - 2012 Landkreis Dahme-Spreewald    nach oben