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Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

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Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Verwaltungsstruktur

audit beruf und Familie

BürgerportalKreisverwaltungDezernat IIStraßenverkehrsamt • Fahrverbot

Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Rechtsverordnung verstößt, die auf Grund des Straßenverkehrsgesetzes erlassen wurde. Dazu gehört auch die StVO mit ihren Regelungen zu den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.

Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Behörde Fahrverbote von einem bis zu drei Monaten verhängen.

Zuständig

  • Die Bußgeldstelle im Straßenverkehrsamt

Gesetzliche Grundlage

  • §§ 24 und 25 Straßenverkehrsgesetz
  • § 4 Bußgeldkatalog-Verordnung
  • §§ 3 und 49 Straßenverkehrs-Ordnung

Hinweis

  • Das Fahrverbot wird nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam.
  • Wird kein Einspruch eingelegt, ist der Bußgeldbescheid zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides rechtskräftig.
  • Wichtig ist, dass mit der Rechtskraft das Fahrverbot eintritt, ob der Betroffene seinen Führerschein bereits hinterlegt hat oder nicht. Das Führen eines Kraftfahrzeuges während des Fahrverbotes ist eine Straftat.

Zur Beachtung

  • Wer in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatte, kann die sog. Viermonatsregelung in Anspruch nehmen. Der Betroffene hat die Möglichkeit, innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bescheides das Fahrverbot anzutreten.

Länge des Fahrverbotes

  • Unterschiedlich, je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung.
  • Für gewöhnliche Umstände benennt der Bußgeldkatalog die Zeiten zwischen einem und drei Monaten.
Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Bußgeldstelle im Straßenverkehrsamt
Fontaneplatz 10, 15711 Königs Wusterhausen

Telefon: 03375/26-2359, -2284, -2206 und -2205
Telefax: 03375/26-2670
E-Mail: Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Dienstag  8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
zum Stadtplan Königs Wusterhausen

 

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