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Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

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Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Verwaltungsstruktur

audit beruf und Familie

BürgerportalKreisverwaltungDezernat IIStraßenverkehrsamt • Fahranfänger

Fahranfänger (Maßnahmen bei Verstößen)

Fahranfänger sind noch immer überdurchschnittlich an Unfällen beteiligt und werden deshalb bei Auffälligkeiten innerhalb der Probezeit „besonders streng“ behandelt. Der Gesetzgeber gibt entsprechend des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit der Fahrerlaubnis-Verordnung folgende Vorgaben (Auszüge):

Schon bei dem ersten schwerwiegenden Verstoß oder bei zwei weniger schwerwiegenden Verstößen gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen wird eine Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger ASF (bei Alkohol und BTM-Auffälligkeiten ein besonderes Aufbauseminar) angeordnet. Das ASF-Seminar ist ein Gruppenseminar mit mind. 6 max. 12 Fahranfängern und besteht aus 4 Sitzungen zu 135 Minuten und einer Fahrprobe. Mit der Anordnung zum Aufbauseminar verlängert sich die Probezeit um zwei auf dann 4 Jahre. Ein Punkteabbau erfolgt in diesem Fall nicht. Kommt man der Anordnung der Behörde nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Werden nach Teilnahme an einem Aufbauseminar eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Auffälligkeiten bekannt, erfolgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, freiwillig innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Erreicht der Fahranfänger gleichzeitig eine Punktzahl von 8 oder mehr Punkten, erfolgt außerdem eine Verwarnung nach dem Punktesystem (Fahranfänger und Punktesystem bestehen nebeneinander).

Fällt der Fahranfänger nach Ablauf der für die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung eingeräumten Frist (2 Monate) erneut auf (eine schwerwiegende/zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen), wird ihm die Fahrerlaubnis (ohne Ermessen der Behörde) entzogen. Außerdem darf ihm mind. 3 Monate keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Ob der Fahranfänger wieder für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist, wird dann in einem Neuerteilungsverfahren genau geprüft.

Für weitere Fragen zu diesem Thema wie:

  • Vergabestellen Aufbauseminare
  • verkehrspsychologische Berater
  • Anordnung MPU Fahranfänger
  • Verkürzung Probezeit

stehen Ihnen die Mitarbeiter zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Cornelia Ohde , 03375/26-2679
Christian Jank, 03375/26-2678
Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Untere Straßenverkehrsbehörde
Fontaneplatz 10, 15711 Königs Wusterhausen

Telefax: 03375/26-2676
E-Mail: Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Dienstag  8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
zum Stadtplan Königs Wusterhausen

 

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