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Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

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Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Verwaltungsstruktur

audit beruf und Familie

BürgerportalKreisverwaltungDezernat IIStraßenverkehrsamt • Ersatz der Fahrzeugpapiere nach Verlust

Ersatz der Fahrzeugpapiere nach Verlust

Zur Beachtung: Kann der/die Fahrzeughalter/in nicht persönlich auf der Zulassungsstelle erscheinen, so ist demjenigen, der den Ersatz beantragt, eine Vollmacht auszustellen.

Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein

Für den Ersatz einer verlorenen Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein benötigen Sie folgendes:

  • bei Diebstahl - Polizeianzeige
  • bei Verlust - Verlusterklärung, vom Fahrzeughalter auszufüllen [Antrag in der Zulassungsbehörde erhältlich]
  • Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
  • Abgasuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
  • Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbegenehmigung (Kopie ausreichend)
  • Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Satzung (Kopie ausreichend)
  • gegebenenfalls Vollmacht vom Antragsteller und dessen Personalausweis
  • Sollte es sich um den Verlust eines Fahrzeugscheines handeln (alte BRD-Papiere) so ist gleichzeitig der Fahrzeugbrief vorzulegen.

Zulassungsbescheinigung Teil II

Für den Ersatz einer verlorenen Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief benötigen Sie folgendes:

  • bei Diebstahl - Polizeianzeige
  • bei Verlust - Verlusterklärung, vom Fahrzeughalter auszufüllen - Antrag in der Zulassungsbehörde erhältlich
  • bei Verlust zusätzlich Vorlage einer Eidesstattlichen Versicherung, welche durch einen Notar abgenommen wurde oder Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung durch den Amtsleiter des Straßenverkehrsamtes oder den Sachgebietsleiter der Zulassungsbehörde; Fahrzeughalter muss persönlich vorsprechen, bei Firmen Geschäftsführer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbegenehmigung (Kopie ausreichend)
  • Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Satzung (Kopie ausreichend)

PDF

Gesetzliche Grundlagen

  • § 11 FZV Zulassungsbescheinigung Teil I
  • § 12 FZVZulassungsbescheinigung Teil II
  • § 5 StVG Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
  • § 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt
  • § 161 StGB Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt
Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Zulassungsbehörde
Fontaneplatz 10,15711 Königs Wusterhausen

Telefon: 03375/26-2671
Telefax: 03375/26-2432
  Landkreis Dahme-Spreewald
Zulassungsbehörde
Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald)
Telefon: 03546/20-1911
Telefax: 03546/20-1923
E-Mail: Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Montag 08.00-15.00 Uhr
Dienstag 08.00-18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00-16.00 Uhr
Freitag 08.00-11.00 Uhr
zum Stadtplan Lübben Stadtplan Königs Wusterhausen

 

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