Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
| Bürgerportal • Kreisverwaltung • Dezernat II • Straßenverkehrsamt • Ersatz der Fahrzeugpapiere nach Verlust |
Ersatz der Fahrzeugpapiere nach Verlust
Zur Beachtung: Kann der/die Fahrzeughalter/in nicht persönlich auf der Zulassungsstelle erscheinen, so ist demjenigen, der den Ersatz beantragt, eine Vollmacht auszustellen.
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Für den Ersatz einer verlorenen Zulassungsbescheinigung Teil I /Fahrzeugschein benötigen Sie folgendes:
- bei Diebstahl - Polizeianzeige
- bei Verlust - Verlusterklärung, vom Fahrzeughalter auszufüllen [Antrag in der Zulassungsbehörde erhältlich]
- Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
- Abgasuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
- Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbegenehmigung (Kopie ausreichend)
- Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Satzung (Kopie ausreichend)
- gegebenenfalls Vollmacht vom Antragsteller und dessen Personalausweis
- Sollte es sich um den Verlust eines Fahrzeugscheines handeln (alte BRD-Papiere) so ist gleichzeitig der Fahrzeugbrief vorzulegen.
Zulassungsbescheinigung Teil II
Für den Ersatz einer verlorenen Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief benötigen Sie folgendes:
- bei Diebstahl - Polizeianzeige
- bei Verlust - Verlusterklärung, vom Fahrzeughalter auszufüllen - Antrag in der Zulassungsbehörde erhältlich
- bei Verlust zusätzlich Vorlage einer Eidesstattlichen Versicherung, welche durch einen Notar abgenommen wurde oder Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung durch den Amtsleiter des Straßenverkehrsamtes oder den Sachgebietsleiter der Zulassungsbehörde; Fahrzeughalter muss persönlich vorsprechen, bei Firmen Geschäftsführer
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbegenehmigung (Kopie ausreichend)
- Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Satzung (Kopie ausreichend)
Gesetzliche Grundlagen
- § 11 FZV Zulassungsbescheinigung Teil I
- § 12 FZVZulassungsbescheinigung Teil II
- § 5 StVG Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
- § 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt
- § 161 StGB Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald |
| Telefon: | 03375/26-2671 |
| Telefax: | 03375/26-2432 |
| Landkreis Dahme-Spreewald Zulassungsbehörde Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald) |
|
| Telefon: | 03546/20-1911 |
| Telefax: | 03546/20-1923 |
| E-Mail: | Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de |
| Sprechzeiten: | Montag 08.00-15.00 Uhr Dienstag 08.00-18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.00-16.00 Uhr Freitag 08.00-11.00 Uhr |
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