Start
Kontakt
Notrufe
Sitemap
Impressum
Wappen LDS  
LDS
    english  deutsch    
 

LDS-Aktuell

18.09.2010
10 Jahre Kreispartnerschaft

26.09.2010
Spektrale

30.09.2010
Heizspiegel-Kampagne


Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

E-Mail senden

Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Verwaltungsstruktur

audit beruf und Familie

BürgerportalKreisverwaltungDezernat IIStraßenverkehrsamt • Bootskennzeichen

Kennzeichen der Kleinfahrzeuge nach Landesschifffahrtsverordnung (Bootskennzeichen)

Jedes mit Antriebsmaschine ausgerüstete Kleinfahrzeug mit einer effektiven Nennleistung von mehr als 2,21 Kilowatt (3 PS) sowie jedes Segelfahrzeug mit einer Länge über 5,50 m muss ein gültiges amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen.

Zuständig

  • Zuständig für die Erteilung des Kennzeichens ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.

Gesetzliche Grundlage

Notwendige Angaben und Nachweise bei Antragstellung

  • Personalausweis
  • Fahrzeughersteller
  • Fahrzeugbaujahr
  • bisheriges Kennzeichen
  • technische Angaben zum Fahrzeug
  • Hersteller des Motors
  • technische Daten des Motors
  • Eigentumsnachweis für Boot und Motor

Zur Beachtung

  • Die Kennzeichnungspflicht gilt als erfüllt, wenn dem Fahrzeug ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen einer Behörde des Bundes, eines Landes oder von einer von diesen beauftragten Stelle oder eines beauftragten Verbandes zugewiesen ist.

Gebühren

  • 20,45 € bis 25,96 €
Ansprechpartner:
Ute Gandecki
Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Untere Straßenverkehrsbehörde
Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald)

Telefon: 03546/20-1922
Telefax: 03546/20-1999
E-Mail: Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Dienstag  8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
zum Stadtplan Lübben

 

© 2009 - 2010 Landkreis Dahme-Spreewald    nach oben