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Forum Mittelstand LDS

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Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

E-Mail senden

Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Verwaltungsstruktur

audit beruf und Familie

BürgerportalKreisverwaltungDezernat IIStraßenverkehrsamt • Ausnahmegenehmigungen von der StVO

Ausnahmegenehmigung von der StVO

Die unteren Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von Vorschriften der StVO genehmigen.

Zuständig

  • Zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.

Gesetzliche Grundlage

Notwendige Angaben und Nachweise bei Antragstellung

  • Personalausweis
  • Nachweis der Notwendigkeit der Ausnahme, weil dem Einzelnen ansonsten erhebliche persönliche Nachteile entstehen oder das öffentliche Wohl eine Ausnahme rechtfertigt
  • ärztliches Attest für den Fall einer Gurt- oder Helmbefreiung
  • evtl. Schwerbehindertenausweis

Zur Beachtung

  • Die Behörde kann Gutachten verlangen, Auflagen erteilen und die Genehmigung territorial beschränken.

Gebühren

  • je nach Aufwand 10,20 € bis 767,00 €
Ansprechpartner:
Birgit Schimmrigk
Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Untere Straßenverkehrsbehörde
Fontaneplatz 10, 15711 Königs Wusterhausen

Telefon: 03375/26-2467
Telefax: 03375/26-2670
Ansprechpartner:
Ute Gandecki
Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Untere Straßenverkehrsbehörde
Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald)

Telefon: 03546/20-1922
Telefax: 03546/20-1999
E-Mail: Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Dienstag  8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
zum Stadtplan Lübben zum Stadtplan Königs Wusterhausen

 

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