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18.09.2010
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18.09.2010
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26.09.2010
Spektrale

30.09.2010
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Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

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Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Verwaltungsstruktur

audit beruf und Familie

BürgerportalKreisverwaltungDezernat IIStraßenverkehrsamt • Ausfuhr von Fahrzeugen

Ausfuhr von Fahrzeugen

Zur Beachtung: Kann der/die Fahrzeughalter/in nicht persönlich auf der Zulassungsstelle erscheinen, so ist demjenigen, der das Ausfuhrkennzeichen beantragt, eine Vollmacht auszustellen.

Soll das Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbracht werden, so ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Die Gültigkeit eines solchen Kennzeichens kann maximal 364 Tage betragen. Die Dauer richtet sich nach der Gültigkeit des jeweiligen Versicherungsnachweises. Bei einer Zuteilung eines Kennzeichens für mehr als drei Monaten ist der Nachweis über gezahlte Kfz-Steuern zu erbringen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung (eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer wird noch nicht anerkannt)
  • Abmeldebescheinigung oder ggf. Kennzeichenschilder
  • gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Wenn das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbereich kommt und es ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief vorhanden, dann ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten zuständigen Zulassungsbehörde und ein Eigentumsnachweis vorzulegen.
  • Achtung: Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II oder der Fahrzeugbrief neu ausgestellt werden muss, so ist eine Aufbietungsfrist von 4-6 Wochen ist abzuwarten.
  • Das Fahrzeug muss für eine Prüfung der Fahrzeugidentifikationsnummer vorgeführt werden. Alternativ kann das Fahrzeug bei der Dekra in Wildau zur Identifikationsprüfung vorgestellt werden.
  • Bei Vertretung wird eine Vollmacht benötigt.

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Gesetzliche Grundlagen

Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Zulassungsbehörde
Fontaneplatz 10,15711 Königs Wusterhausen

Telefon: 03375/26-2671
Telefax: 03375/26-2432
  Landkreis Dahme-Spreewald
Zulassungsbehörde
Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald)
Telefon: 03546/20-1911
Telefax: 03546/20-1923
E-Mail: Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Montag 08.00-15.00 Uhr
Dienstag 08.00-18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00-16.00 Uhr
Freitag 08.00-11.00 Uhr
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