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18.09.2010
10 Jahre Kreispartnerschaft

26.09.2010
Spektrale

30.09.2010
Heizspiegel-Kampagne


Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

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Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Verwaltungsstruktur

audit beruf und Familie

BürgerportalKreisverwaltungDezernat IIStraßenverkehrsamt • Ampeln

Lichtsignalanlagen/Ampeln

Lichtzeichen sind Verkehrszeichen und gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrszeichen und Markierungen vor. Es wird zwischen Kreuzungslichtsignalanlagen, Fußgängerlichtsignalanlagen und solche für Engstellen (Baustellen) unterschieden.

Zuständig

  • Zuständig ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.

Gesetzliche Grundlage

Einsatz

  • An Kreuzungen und Einmündungen sind Lichtzeichenanlagen für den Fahrverkehr erforderlich,
  • wo es wegen fehlender Übersicht immer wieder zu Unfällen kommt und es nicht möglich ist, die Sichtverhältnisse zu verbessern oder den kreuzenden oder einmündenden Verkehr zu verbieten,
  • wo immer wieder die Vorfahrt verletzt wird, ohne dass dies mit schlechter Erkennbarkeit der Kreuzung oder mangelnder Verständlichkeit der Vorfahrtregelung zusammenhängt, was jeweils durch Unfalluntersuchungen zu klären ist,
  • wo auf einer der Straßen, sei es auch nur während der Spitzenstunden, der Verkehr so stark ist, dass sich in den wartepflichtigen Kreuzungszufahrten ein großer Rückstau bildet oder einzelne Wartepflichtige unzumutbar lange warten müssen.

Erstellung

  • Lichtsignalanlagen werden auf Antrag erstellt.
  • Antragsteller sind meist Kommunen, andere Straßenbaulastträger, die Verkehrsunfallkommission, Personengruppen oder einzelne Personen.
  • Die Erstellung erfolgt nach umfangreichen Prüfungen durch den Baulastträger der Straße auf Anordnung der unteren Straßenverkehrsbehörde.
  • Der Baulastträger ist nach Anordnung verpflichtet, die Anlage zu erstellen und zu unterhalten.
Ansprechpartner: Manfred Hartfelder, Leiter Straßenverkehrsamt
Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Straßenverkehrsamt
Fontaneplatz 10, 15711 Königs Wusterhausen (Hauptstelle)

Telefon: 03375/26-2616
Telefax: 03375/26-2670
E-Mail: Strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten:

Dienstag           08.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag      08.00 bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung

zum Stadtplan Königs Wusterhausen

 

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