Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
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Zivil- und Katastrophenschutz
Selbstschutz
In den Medien wird täglich von Unfällen und Katastrophen berichtet. Meist betrifft es andere. Aber ganz schnell können auch Sie einem Brand, Hochwasser, Chemieunfall, Stromausfall oder anderen Gefahren ausgesetzt sein. Wenn der Notfall eingetreten ist, ist es zu spät, umfangreiche Vorsorgemaßnahmen erst zu planen. Bis Hilfe eintrifft vergeht Zeit. Und dabei kommt es gerade dann vielleicht auf Minuten an, die über das Leben von Menschen oder den Erhalt von Sachwerten entscheiden. Minuten, in denen jeder von uns erst einmal auf sich selbst gestellt ist, in denen die Vorsorgemaßnahmen sich bewähren sollen.
Das richtige Verhalten in Notsituationen und die Vorbereitungen darauf bezeichnet man als Selbstschutz. Der Selbstschutz kann helfen, die Zeit bis zum Eintreffen von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Katastrophenschutz zu überbrücken. Auch können persönliche Vorsorgemaßnahmen helfen, die Auswirkungen eines Schadens auf uns und unser Umfeld zu reduzieren. Deshalb sollten Sie sich mit dem Selbstschutz rechtzeitig vertraut machen, zum Beispiel durch einen Lehrgang in Erster Hilfe und Ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Sich und anderen helfen kann nur, wer dies beherrscht.
Um konkrete und praktische Information zum Selbstschutz zu erhalten, können Sie hier die Broschüre „Für den Notfall versorgt“ vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe downloaden.
Broschüre „Für den Notfall versorgt“
Katastrophenschutz
Als untere Katastrophenschutzbehörde ist der Landkreis für die Planung vorbeugender Maßnahmen zum Schutz vor Katastrophen zuständig.
Was sind Katastrophen?
Katastrophen sind insbesondere Naturereignisse oder durch Mensch oder Technik verursachte Ereignisse, die eine Beeinträchtigung oder unmittelbare Gefährdung von Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, erheblicher Sachwerte, lebensnotwendiger Unterkünfte oder der Versorgung der Bevölkerung bedeuten und dabei zugleich erhebliche Störungen oder unmittelbare Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verursachen, durch Kräfte der Feuerwehren und des Rettungsdienstes und trotz Nachbarschaftshilfe nicht in angemessener Zeit beseitigt werden können und den Einsatz der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes unter einheitlicher Führung erfordern.
Eine Katastrophe kann nur der Landrat oder ein von ihm Beauftragter ausrufen. In diesem Fall werden alle anfallenden Kosten durch den Landkreis getragen.
Zur Bekämpfung einer Katastrophe bedient sich der Landrat des Katastrophenschutzstabes, der sich aus diesbezüglich ausgebildeten Mitarbeitern der Kreisverwaltung und Fachberatern zusammensetzt. Zur Durchführung der dringend erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen zieht der Landrat Hilfsorganisationen, Feuerwehren, Polizei, Bundeswehr, Technisches Hilfswerk sowie Katastrophenschutz- und Brandschutzeinheiten hinzu. Wenn die Situation es erfordert können auch Bürger zur Mithilfe verpflichtet werden sowie Fahrzeuge und technische Geräte privater Firmen abgefordert werden.
Katastrophenschutzhelfer
Der Katastrophenschutz lebt vom Engagement ehrenamtlicher Helfer. Möchten Sie sich im Katastrophenschutz einbringen, können Sie sich an die unten angegeben Personen wenden. Weitere Information zum Ehrenamt können sie hier downloaden.
Flyer Ehrenamt
Flyer Ehrenamt "Menschen die helfen"
| Ansprechpartner: | Manuela Schuster, Zimmer 421, Telefon: 03546/20-1502 |
| Jennifer Püschel, Zimmer 421, Telefon: 03546/20-1502 | |
| Christoph Schreiner, Zimmer 408, Telefon: 03546/20-1503 | |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald |
| Telefax: | 03546/20-1555 |
| E-Mail: | Ordnungsamt@dahme-spreewald.de |
| Sprechzeiten: | Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung |
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