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Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

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Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Verwaltungsstruktur

BürgerportalKreisverwaltungDezernat IIOrdnungsamtStaatsangehörigkeitsbehörde

Staatsangehörigkeitsbehörde

Um die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erlangen, stehen mehrere Rechtsgrundlagen zur Verfügung die überwiegend im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt sind. Eine Einbürgerung geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag. Man unterscheidet zwischen Ermessens- und Anspruchseinbürgerungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.

Wenn Sie beabsichtigen, sich einbürgern zu lassen, steht Ihnen die Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises bereits vor der Antragstellung beratend zur Seite. An wen Sie sich dabei wenden können, erfahren Sie auf dieser Seite.

Folgende Unterlagen müssen Sie in jedem Fall einreichen. Bei der Beratung zum Einbürgerungsverfahren kann sich aber herausstellen, dass noch weitere Unterlagen erforderlich sind.

Benötigt werden

  • Einbürgerungsantrag
    Der Einbürgerungsantrag wird Ihnen bei der Beratung ausgehändigt. Zur Antragsabgabe bringen Sie den Antrag ausgefüllt aber noch nicht unter-schrieben mit.
  • Passfoto
  • Nationalpass oder Reiseausweis
    Im Pass muss der aktuelle Aufenthaltstitel enthalten sein.
  • Geburtsurkunde
    Sollten Sie nicht in Deutschland geboren sein und daher nicht über eine deutsche Geburtsurkunde verfügen, ist eine internationale Geburtsurkunde oder die Originalurkunde mit beglaubigter (legalisierter) Übersetzung eines anerkannten Dolmetschers vorzulegen.
  • Weitere Urkunden
    Falls Sie nicht ledig sind, sind weitere Unterlagen vorzulegen, die Ihnen bei der Beratung genannt werden.
  • Nachweis der Deutschkenntnisse
    Ihre Deutschkenntnisse weisen Sie entweder durch einen Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) nach oder Sie legen ein Deutsch-Zertifikat mit dem Niveau B 1 vor. Das Deutsch-Zertifikat muss von einem Telc (The European Language Certificates)-Träger ausgestellt worden sein.
  • Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse
    Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse weisen Sie entweder durch einen Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) nach oder Sie legen den Nach-weis eines erfolgreich abgeschlossenen Einbürgerungstests vor. Den Einbürgerungstest können Sie in der externer Link Volkshochschule des Landkreises absolvieren.
  • Einkommensnachweis
    Grundsätzlich sind die Einkommensnachweise der letzten drei Monate ausreichend.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde befindet sich in Königs Wusterhausen  auf der zweiten Etage im Verwaltungsgebäude im Schulweg 13 in 15711 Königs Wusterhausen.

zum Stadtplan Königs Wusterhausen

Wir empfehlen Ihnen vor der Antragstellung in jedem Fall eine persönliche Beratung zu nutzen. Sie können dazu dienstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und  donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr ohne Terminvereinbarung vorsprechen. Sollten Sie zur Beratung einen Termin benötigen, können Sie diesen auch telefonisch vereinbaren.

Ansprechpartner:

Frau Doil

Tel: 03375/ 26 2107
Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Schulweg 13
15711 Königs Wusterhausen

 
Telefax: 03375/ 26 2108  
E-Mail: abh@dahme-spreewald.de  
Sprechzeiten: Dienstag  8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
 
  zum Stadtplan Königs Wusterhausen

 

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