Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
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Staatsangehörigkeitsbehörde
Um die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erlangen, stehen mehrere Rechtsgrundlagen zur Verfügung die überwiegend im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt sind. Eine Einbürgerung geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag. Man unterscheidet zwischen Ermessens- und Anspruchseinbürgerungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.
Wenn Sie beabsichtigen, sich einbürgern zu lassen, steht Ihnen die Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises bereits vor der Antragstellung beratend zur Seite. An wen Sie sich dabei wenden können, erfahren Sie auf dieser Seite.
Folgende Unterlagen müssen Sie in jedem Fall einreichen. Bei der Beratung zum Einbürgerungsverfahren kann sich aber herausstellen, dass noch weitere Unterlagen erforderlich sind.
Benötigt werden
-
Einbürgerungsantrag
Der Einbürgerungsantrag wird Ihnen bei der Beratung ausgehändigt. Zur Antragsabgabe bringen Sie den Antrag ausgefüllt aber noch nicht unter-schrieben mit. - Passfoto
- Nationalpass oder Reiseausweis
Im Pass muss der aktuelle Aufenthaltstitel enthalten sein. - Geburtsurkunde
Sollten Sie nicht in Deutschland geboren sein und daher nicht über eine deutsche Geburtsurkunde verfügen, ist eine internationale Geburtsurkunde oder die Originalurkunde mit beglaubigter (legalisierter) Übersetzung eines anerkannten Dolmetschers vorzulegen. - Weitere Urkunden
Falls Sie nicht ledig sind, sind weitere Unterlagen vorzulegen, die Ihnen bei der Beratung genannt werden. - Nachweis der Deutschkenntnisse
Ihre Deutschkenntnisse weisen Sie entweder durch einen Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) nach oder Sie legen ein Deutsch-Zertifikat mit dem Niveau B 1 vor. Das Deutsch-Zertifikat muss von einem Telc (The European Language Certificates)-Träger ausgestellt worden sein. - Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse
Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse weisen Sie entweder durch einen Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) nach oder Sie legen den Nach-weis eines erfolgreich abgeschlossenen Einbürgerungstests vor. Den Einbürgerungstest können Sie in der
Volkshochschule des Landkreises absolvieren. - Einkommensnachweis
Grundsätzlich sind die Einkommensnachweise der letzten drei Monate ausreichend.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde befindet sich in Königs Wusterhausen auf der zweiten Etage im Verwaltungsgebäude im Schulweg 13 in 15711 Königs Wusterhausen.
zum Stadtplan Königs Wusterhausen
Wir empfehlen Ihnen vor der Antragstellung in jedem Fall eine persönliche Beratung zu nutzen. Sie können dazu dienstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr ohne Terminvereinbarung vorsprechen. Sollten Sie zur Beratung einen Termin benötigen, können Sie diesen auch telefonisch vereinbaren.
| Ansprechpartner: | Frau Doil |
Tel: 03375/ 26 2107 |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald |
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| Telefax: | 03375/ 26 2108 | |
| E-Mail: | abh@dahme-spreewald.de | |
| Sprechzeiten: | Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung |
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| zum Stadtplan Königs Wusterhausen | ||
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