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Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

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Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Verwaltungsstruktur

BürgerportalKreisverwaltungDezernat IIOrdnungsamtAusländerbehörde

Ausländerbehörde

Das Zuwanderungsrecht (AufenthG /FreizügG/EU) in der Bundesrepublik Deutschland regelt die Einreise, den Aufenthalt sowie die Verfestigung des Aufenthalts ausländischer Staatsangehöriger. Das Asylrecht (AsylVfG, AsylbLG) garantiert politisch verfolgten ausländischen Staatsangehörigen die Aufnahme in das Bundesgebiet und damit Schutz vor weiterer Verfolgung.

Für die Durchsetzung und Beachtung beider Rechtsbereiche sind in den meisten Fällen die Ausländerbehörden zuständig.

Die Ausländerbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald betreut gegenwärtig etwa 3.500 ausländische Mitbürger und berät im Rahmen ihrer Zuständigkeit diese in allen Fragen des Ausländerrechts.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Ausländerbehörde gehören:

  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln (Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis in Ausnahmefällen die Verlängerung von Visa)
  • Ausstellung von Freizügigkeitsbescheinigungen und Daueraufenthaltserlaubnissen-EU
  • Mitwirkung bei Visaverfahren in Zusammenarbeit mit den deutschen Vertretungen im Ausland (z. B. Familienzusammenführung, Eheschließung, Au-Pair-Beschäftigungen, Arbeitsaufenthalte)
  • Ausstellung von Reiseausweisen, Ausweisersatzpapieren für Ausländer
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen in Asylverfahren
  • Erteilung und Verlängerung von Duldungen
  • Entscheidungen über die Zulassung von Erwerbstätigkeiten von Ausländern
  • Prüfung der Verpflichtung oder eines Anspruchs zur Teilnahme an Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung

An wen muss ich mich wenden?

Die Ausländerbehörde des Landkreises hat Ihren Sitz in Königs Wusterhausen in der 2. Etage des Verwaltungsgebäudes im Schulweg 13 in 15711 Königs Wusterhausen und ist vom S-Bahnhof Königs Wusterhausen in ca. 10 min Fußweg in Richtung des Achenbach Krankenhauses gut zu erreichen.

Tipp:
In Angelegenheiten, die voraussichtlich einer intensiveren Beratung bedürfen, wird gebeten mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Was muss/sollte ich Vorsprache mitbringen?

Bei jeder Vorsprache oder Antragstellung ist die Vorlage des Reisepasses (falls kein Pass vorhanden ist, sonstige Identitätsnachweise) erforderlich, um tätig werden zu können. Die Vorlage weiterer Unterlagen kann im Einzelfall erforderlich sein. Antragsformulare und Merkblätter (in deutscher, englischer und französischer Sprache) können hier eingesehen und ausgedruckt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die von der Ausländerbehörde angebotenen Dienstleistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. In Ausnahmefällen kann die anfallende Verwaltungsgebühr ermäßigt oder von ihr befreit werden. Genaueres hierzu kann in der bundesweit geltenden Aufenthaltsverordnung (AufenthV) zum Aufenthaltsgesetz nachgelesen werden.

Dienstleistungen der Ausländerbehörde

  • Aufenthaltserlaubnisse, Niederlassungserlaubnisse, Visa-Verlängerungen in Ausnahmefällen,
  • Arbeitserlaubnis für Drittstaatenangehörige (keine EU-Bürger)
  • Freizügigkeitsrecht für EU-Bürger und deren Familienangehörige
  • Verpflichtungserklärungen
  • sonstige ausländerrechtliche Angelegenheiten
Sachgebietsleiter:

Herr Bolduan

Tel: 03375/ 26-2106
Ansprechpartner:

Herr Kahl
Frau Moch
Frau Wilcke
Herr Kratzel

Tel: 03375/ 26-2105
Tel: 03375/ 26-2103
Tel: 03375/ 26-2129
Tel: 03375/ 26-2119
Kontakt:

Landkreis Dahme-Spreewald
Schulweg 13
15711 Königs Wusterhausen

 
Telefax: 03375/ 26-2108  
E-Mail: abh@dahme-spreewald.de  
Sprechzeiten: Dienstag  8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
 
  zum Stadtplan Königs Wusterhausen

 

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